IP für Kinder und Jugendliche
Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr hat der Gesetzgeber ein Prophylaxeprogramm (IP) für Kinder und Jugendliche vorgesehen, da gerade in dieser Altersklasse das Fundament für die Zahngesundheit gelegt wird. Unsere Fachangestellten führen im Rahmen des IP-Programms folgende Leistungen durch:
1. Über ein Färbemittel erhalten wir eine anschauliche Situation darüber, wie stark die Zähne mit Zahnbelag belegt sind. Es wird computergestützt ein Mundhygienestatus erstellt, der mit vorherigen Ergebnissen verglichen werden kann.
2. Unter Zuhilfenahme eines Spiegels wird die richtige Zahnputztechnik mit den Kindern und Jugendlichen eingeübt und das Ergebnis erneut überprüft.
3. Zur Kariesprophylaxe können Zahnflächen mit Fluoridlacken und -gelen behandelt werden.
4. Bei bleibenden Backenzähnen kann bei Bedarf eine wirksame Versiegelung der Zahnoberflächen erfolgen.